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RMC-Sachsen e. V.  
       
   

Europäischer Einigungsprozess

» neue Regelungen für Raketenmodellantriebe

Schon länger gab es Gerüchte um eine europäische Vereinheitlichung der Regelungen zur Pyrotechnik, zu der bekanntlich auch die Antriebe für den Raketenmodellsport zählen.
 
Seit vergangenem Jahr laufen nunmehr konkrete Gespräche in Brüssel und anderen europäischen Städten über gemeinsame Zulassungs- bzw. Prüfbestimmungen für Feuerwerkskörper und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Dazu waren schon Befürchtungen geäußert geworden, dass es wieder einmal zu einer Erlaubnispflicht der bisher frei verkäuflichen Raketenmodellantriebe (in Deutschland bis 20 Gramm Treibstoff) kommen könnte. Schon 1997 drohte durch die sog. EWG-Richtlinie 93/15 das Verbot des freien Raketenmodellfluges und konnte damals nur in letzter Minute abgewendet werden.
 
Mit den neuen in Verhandlung stehenden Zulassungsbestimmungen soll auch eine Regelung über die künftig erlaubnisfreie Menge an Treibstoff in den frei verkäuflichen Raketenmodell-antrieben erfolgen.
 
Eine ganze Reihe von Vorschlägen war von verschiedenen europäischen Staaten eingereicht worden. So wollte z.B. Schweden die künftige erlaubnisfreie Treibstoffmenge auf 8 Gramm begrenzt wissen. Die deutsche Kommission wollte die Freigrenze gegenüber den bisher geltenden 20 Gramm deutlich angehoben sehen, wozu sie den zuständigen Spitzenverband für den Raketenmodellsport um Stellungnahme gebeten hatte.
 
Wie zuletzt bekannt wurde, bewegt sich der Trend bei den Harmonisierungsgesprächen über die frei verkäuflichen Raketenmodellantriebe in Europa diesmal günstiger für die Freunde des Raketenmodellsports in Deutschland. Dies gilt allerdings nicht für andere europäische Länder, die bisher erheblich größere Freigrenzen hatten (so z.B. Großbritannien bis 1000 Gramm oder Frankreich bis 500 Gramm). Für Deutschland wird die Anhebung der künftigen Freigrenze auf jeden Fall deutlich ausfallen.